Sie haben eine vielversprechende Idee und wollen ein Start-Up gründen, wissen aber nicht, wo Sie beginnen sollen? 

Wir stehen Ihnen gerne als erfahrene Berater im Bereich der Unternehmensgründung zur Seite. 

Folgende Fragen und Aspekte sollten Sie bei Erstellung eines Businessplans für Ihr Start-Up berücksichtigen: 

Gründer-Speeddating 
Inn-Salzach

wann? 23.11.2024 von 10 bis 14 Uhr                                           wo?  Seminar- und Kaffeehaus NETZWERK Werkstraße 14, 84513 Töging am Inn

"Cosí fan tutte - So machen es alle"

Einen Betriebsausflug nach Blaibach macht nicht jeder!       Die vierstündige konzertante Aufführung der Oper "Cosí fan tutte" von Wolfgang Amadeus Mozart war sowohl musikalisch als auch schauspielerisch eine herausragende Darbietung. Anschließend ließen wir den Tag noch in einem italienischen Restaurant gemeinsam ausklingen.

September 2024

Sie sind Steuerfachangestellte/n 
oder Buchhaltungsfachkraft ? 
Wir stellen ein, in Voll- oder Teilzeit!

Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem sehr freundlichen Team. 

Sie haben die Möglichkeit, sich fortzubilden und profitieren in diesem Kontext auch von der Zugehörigkeit unserer Kanzlei zur ETL-Gruppe. 

Ihr tägliches Anforderungsspektrum gestaltet sich abwechslungsreich, da wir sehr unterschiedliche Mandanten - von Privatleuten über Handwerker, Händler und Dienstleister bis hin zu Unternehmen und Start-Ups - betreuen.  

Ergonomischer Arbeitsplatz

Nach einer Testphase führen wir nun höhenverstellbare Schreibtische in unserer Kanzlei ein. 

Wir freuen uns über eine zweite Berufsträgerin in unserer Kanzlei! 

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Lena V. zum Bestehen der Steuerberaterprüfung.  Lena V. hat 2013 Ihre Ausbildung in unserer Kanzlei begonnen und nun erfolgreich die Steuerberaterprüfung absolviert. 

April
2024

Endlich Wachstum(s-Chancen) 

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz in abgespeckter Form zu.

Damit werden u.a. folgende Gesetzesänderungen nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft treten:

  • Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen bei Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter von bis zu 40 Prozent
  • für nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll erneut die degressive Abschreibung in Höhe des Zweifachen der linearen AfA (maximal 20%) möglich sein.
  • degressive Abschreibung für Wohnungsneubauten in Höhe von 5 Prozent
  • Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro
  • Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro
  • Entbindung von der Abgabepflicht einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr 2024!

Nach einer sehr arbeitsreichen Jahresendphase ließen wir das Jahr bei unserer Weihnachtsfeier im Münchner Hof gebührend ausklingen. 

Wir verabschieden uns in die Feiertage und freuen uns, Sie im neuen Jahr wieder in der Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Herbstliches Get-together

Nicht nur unsere Mitarbeiter sind sehr produktiv, auch der Kastanienbaum in unserem Kanzleigarten produziert fleißig Früchte.  So kamenn wir am Montag, den 16.10., zu einer Südtiroler Brotzeit mit Maroni aus dem Kanzleigarten zusammen, um Lena V. nach Ihrer Lernphase und absolvierten Steuerberaterprüfung wieder in unserer Kanzlei zu begrüßen. 

 

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften 

- anzuwenden ab 1.1.2024
- GbRs können sich freiwillig in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen
- eingetragen werden die Gesellschafter, nicht jedoch ihre Gesellschaftsanteile 
- das soll die Rechtssicherheit erhöhen (insbes. Vertretungsbefugnis)
- eingetragen wird mittels notarieller Unterschriftsbeglaubigung
- Bezeichnung eGbR
- eine GbR, die Grundstücke besitzt und als solche im Grundbuch eingetragen ist, sollte sich eintragen lassen, da ansonsten in Zukunft ohne diese Eintragung keine Änderungen im Grundbuch oder ggf. auch Vertragsabschlüsse möglich sind              
- als sog. Aussengesellschaft (Teilnahme am allgemeinen Geschäftsverkehr) muss sich die GbR ins Transparenzregister eintragen lassen, also die wirtschaftlich Berechtigten nennen)

 

 

Betriebsausflug 2023 an den Chiemsee

In diesem Sommer ging unser Ausflug an das bayerische Meer - den Chiemsee. Sowohl kulturell - mit einem Vortrag über Fischerei und einer Schlossführung - als auch kulinarisch - von der Fischsemmel bis zum traditionell bayerischen Abendessen - bereitete der Tag dem ganzen Team große Freude. 

Spaziergang durch den Park vor der Schlossführung auf Herrenchiemsee

Kurs auf die Fraueninsel 

Ihre Steuerkanzlei ist nachhaltig unterwegs

Mit der Anschaffung eines E-Autos sparen Sie nicht nur bis 2030 die Kfz.-Steuer, Sie genießen auch die Vorteile der vergünstigten Privatnutzung des Firmenwagens. (Näheres gerne auf Anfrage) 

Team Lunch

Vor der wohlverdienten Sommerpause für viele unserer Mitarbeiter ging es zum gemeinsamen Lunch in den Münchner Hof in Altötting. 

ETL Dr. Lehertshuber

Seit Anfang 2023 sind wir Teil der ETL Group. Durch die Aufnahme in den Kanzleien-Verbund können wir Ihnen nicht nur individuelle Beratung und Expertise in gewohntem Rahmen anbieten, sondern darüber hinaus die Möglichkeit, auf ein Expertennetzwerk zurückzugreifen. 

 

Kanzleiausflug 2022

Unser  Betriebsausflug führte uns heuer ins Werdenfelser Land. Wir starteten am Donnerstag, den 15. September, nachmittags an der Kanzlei. Als Erstes kehrten wir im Café Kranzbach in Krün ein. Nach einem Spaziergang ging es weiter in die Jachenau zum Abendessen. Unser Ziel für die Wanderung am nächsten Tag war der Garmischer Hausberg, die Wank. Trotz aufziehender Wolken wagten wir uns bis zur Mittelstation. Die Stimmung im Team war sehr gut und wir genossen noch die beiden letzten warmen Tage des Septembers.

Arbeitszeitgesetz durch BAG Erfurt deutlich verschärft 

In Zukunft müssen nicht nur Überstunden oder andere Sonderarbeitszeiten - wie bisher - regelmäßig erfasst werden, sondern die gesamte Arbeitszeit. Damit sind Vertrauensmodelle wie sie bisher bei kleineren Unternehmen häufig praktiziert werden passe.
Der Gesetzgeber wird dazu noch in 2022 eine Regelung gesetzlich verankern.

Steuertipp: Erholungsbeihilfe

Der/die  Arbeitgeber/in kann der/dem Mitarbeiter/in eine Erholungsbeihilfe gewähren.

Diese kann mit 25 % pauschal (zzgl. Soli) versteuert werden und ist sozialversicherungsfrei.

Folgende Bedingungen:

Es dürfen maximal pro Jahr bezahlt werden:

Arbeitnehmer/in: 156 €

Ehegatte/eingetr. Lebenspartner/in: 104 € und für jedes Kind: 52 €

Es handelt sich um eine sog. Freigrenze, d.h. bei Überschreitung dieser Beträge gelten diese Vergünstigungen für den gesamten Betrag nicht mehr.

Die Erholungsbeihilfe muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub gewährt werden. Dies ist als gewahrt anzusehen, wenn der Urlaub innerhalb von drei Monaten vor oder nach der Auszahlung der Beihilfe angetreten wird.

Gesetzesänderung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Bitte beachten Sie folgende gesetzliche Änderung:

 Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat der Gesetzgeber ab dem 01.01.2022 grundsätzlich für alle bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss unter folgenden Voraussetzungen festgelegt.

§  Die Zuschusspflicht betrifft alle Entgeltumwandlungen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und beträgt 15 Prozent,

§  soweit durch Entgeltumwandlung Ersparnisse in der Sozialversicherung erzielt werden. Bereits freiwillig geleistete Zuschüsse können ggf. angerechnet werden.

§  Der Zuschuss ist ab 01.01.2022 zu leisten und  soll sich möglichst nah an bisherigen Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen orientieren.

§  Der Arbeitgeber-Zuschuss muss eine sofortige Unverfallbarkeit ab Beginn vorsehen.

§  Im Rahmen eines Tarifvertrags können abweichende Regelungen gelten. Jeder Arbeitgeber sollte seine Verträge daher intern prüfen.

Was bedeutet das konkret? Sie als Arbeitgeber tragen die Verantwortung, den Zuschuss fristgerecht und gesetzeskonform umzusetzen!  

Sollten Sie dazu Fragen haben, können wir gern entsprechendes Infomaterial an Sie weiterleiten. Auch eine Beratung durch einen Sozialversicherungsexperten kann angeboten werden.

Kanzleiausflug in den Bayerischen Wald 

Unser Kanzleiausflug begann am 23.09.21 mit einer Wanderung vom lztalblick - in der Nähe von Perlesreut -  nach Fürsteneck. Der 11 km lange, traumhaft schöne Wanderweg führte uns an der Schrottenbaumühle vorbei, in der wir für den legendären Quarkstrudel einkehrten. Anschließend übernachteten wir in der Schlossgaststätte in Fürsteneck. Am nächsten Tag ging es in den Nationalpark Bayerischer Wald  zum Baumwipfelpfad, auf dem uns ein kalter Wind um die Ohren wehte. Schließlich ließen wir den Kanzleiausflug bei einem Mittagessen im "Zi Teresa" in Passau ausklingen. 

Steuerfachangestellte/r gesucht

Sie sind auf der Suche nach einer Stelle als Steuerfachangestellte/r in Voll- oder Teilzeit? 

Dann werden Sie Teil unseres Teams!

Wir bieten Ihnen ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten und eine gute Bezahlung.

Sie bringen DATEV und MS-Office Kenntnisse, gute Deutschkenntnisse und Teamfähigkeit mit. Auch SAP-Kenntnisse sind gerne gesehen. 

Tierischer Zuwachs 

Seit April 2021 wirbelt der Rauhaardackel Balthasar - kurz Baldo - durch die Kanzlei und freut sich über Ihren Besuch. 

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